Garagenmietvertrag / Stellplatzmietvertrag

Anrede, Name und Anschrift des Mieters.
folgender Mietvertrag geschlossen:

§ 1 Mietsache
Der Vermieter vermietet dem Mieter zum Abstellen
§ 2 Miete
Die Miete ist monatlich, spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats im Voraus an den Vermieter zu zahlen.
§ 3 Mietzeit
§ 4 Kündigung des Mietverhältnisses
(1) Das Mietverhältnis kann von jeder Partei mit einer 3-monatigen Frist zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter mit einem Betrag, der zwei Monatsmieten übersteigt, im Rückstand ist oder wenn der Mieter das Objekt vertragswidrig benutzt.
(3) Der Mieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ihm der Gebrauch der Garage/des Stellplatzes in erheblichem Maße nicht gewährt wird. Notwendige Renovierungen oder Instandhaltungsmaßnahmen hat der Mieter zu dulden.
§ 5 Schlüssel/Fernbedienung
Von dem erhaltenen Schlüssel/Fernbedienung darf der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters keine weiteren Schlüssel/Fernbedienungen anfertigen lassen. Der Verlust eines oder mehrerer Schlüssel/Fernbedienungen ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch den Verlust des Schlüssels/der Fernbedienung entstehen, trägt der Mieter, sofern er den Verlust zu verantworten hat.
Anzahl Schlüssel und/oder Fernbedienung angeben
§ 6 Zählerstand
Der Zählerstand beträgt bei Übernahme der Mietsache:
Bitte Zählerstand eingeben, sofern verbaut.
§ 7 Benutzung der Mietsache
(1) Eine andere Nutzung der Mietsache als zu den in § 1 bestimmten Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Dies gilt insbesondere für eine Untervermietung oder eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung an Dritte.
(2) Das zum Betrieb, zur Wartung und zur Pflege des Fahrzeugs erforderliche Zubehör darf der Mieter in der Garage/auf dem Stellplatz ohne Zustimmung des Vermieters aufbewahren.
(3) Bei der Benutzung der Garage/des Stellplatzes ist der Mieter verpflichtet, die einschlägigen sicherheitsrechtlichen Vorschriften über die Lagerung von brennbaren Gegenständen zu beachten.
(4) Die bestehende Hausordnung ist zu beachten.

§ 8 Instandhaltung der Mietsache
(1) Der Mieter hat die Garage/den Stellplatz in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
(2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Mietsache erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich zu melden.

§ 9 Schnee- und Eisbeseitigung
Die Beseitigung von Schnee und Eis von den Zufahrten zur Mietsache wird vom Vermieter oder von Dritten (Winterdienst) durchgeführt.

§ 10 Überlassung der Mietsache an Dritte
Für die Untervermietung bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Für etwaige Schäden, die durch die Benutzung dieser Personen an der Mietsache entstehen, haftet der Mieter.

§ 11 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden an der Garage/dem Stellplatz, es sei denn, er weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch, falls der Mieter die Garage/den Stellplatz anderen Personen überlässt.

§ 12 Haftung des Vermieters
Der Vermieter hat Mängel an der Mietsache unverzüglich zu beseitigen, sofern diese nicht durch den Mieter verursacht wurden. Für Schäden, die dem Mieter durch die nicht unverzügliche Beseitigung der Mängel an Gegenständen entstanden sind, die der Mieter in der Garage unterbringen durfte (vgl. § 8), haftet der Vermieter.

§ 13 Beendigung des Mietverhältnisses
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Garage/den Stellplatz vollständig geräumt, gereinigt und mit sämtlichen, ihm überlassenen und von ihm zusätzlich beschafften Schlüsseln/Fernbedienungen zurück zu geben. Insbesondere sind vom Mieter eingebrachte Gegenstände zu entfernen.

§ 14 Personenmehrheit als Mieter
Haben mehrere Personen gemietet, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. Bezüglich etwaiger Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben können, sind sie Gesamtgläubiger.

§ 15 Selbständigkeit des Mietvertrages
Dieser Garagenmietvertrag wird unabhängig von einem gegebenenfalls zwischen den Parteien bestehenden Wohnraummietverhältnis abgeschlossen. Die Vorschriften des Wohnraummietrechtes finden auf den Garagenmietvertrag ausdrücklich keine Anwendung.

§ 16 Zusätzliche Vereinbarungen
Die Parteien des Mietvertrages treffen zusätzlich zu den vorgenannten Vorschriften noch folgende Vereinbarung:
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort dieses Vertrages und Gerichtsstand ist der Ort der Mietsache.

§ 18 Nebenabreden
Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 19 Datenschutzbestimmungen
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Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine E-Mail Bestätigung inkl. aller Angaben aus dem Formular.

Sie erhalten - unser Einverständnis vorausgesetzt - eine von uns gegengezeichnete Abschrift des Vertrages per E-Mail.